Dankeschön mit der Rostocker Ehrenamts-Card

Übergabe an 48 Ehrenamtliche aus 23 Rostocker Vereinen, davon vier THWler_innen
Rostocker Ehrenamts-Card

Rostocker Ehrenamts-Card</br>

Zum 22. Mal seit 2011 wurde heute die Rostocker Ehrenamts-Card an ehrenamtlich Aktive verliehen. Für insgesamt 48 Ehrenamtliche aus 23 Rostocker Vereinen waren Anträge auf Neuausstellungen im vergangenen halben Jahr beim Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt eingegangen, 25 davon erhielten die Karten heute im Rahmen einer feierlichen Übergabeveranstaltung im Darwineum aus den Händen von Zoodirektorin Antje Angeli und von Mike Knobloch, stellvertretender Leiter des Amtes für Sport, Vereine und Ehrenamt. Dadurch stieg die Gesamtzahl der ausgegeben Karten auf 1.724. Erstmals reihen sich der Bunt statt Braun e.V. und der Verein zur Förderung krebskranker Kinder e.V. in die Riege der bislang 224 in diesem Kreis vertretenen Rostocker Vereine und Organisationen ein. Aus den Reihen des Rostocker THW erhielten zu dieser Ausgabe vier Mitwrirkende diese Anerkennung.

Die Ausgabeveranstaltung, der eine Führung durch das Darwineum vorangegangen war, fand im Rahmen der Aktionswoche für Ehrenamtliche im Zoo vom 22. bis 27. November statt. Gemeinsam mit dem Rostocker Zoo hatte die Stadt alle Ehrenamtlichen, die sich in Rostock engagieren, zu vergünstigen Eintrittspreisen und auf ein Getränk oder eine Bratwurst in den Zoo Rostock eingeladen.

Der Rostocker Zoo unterstützt die Rostocker Ehrenamts-Card bereits seit ihrem Start im Jahr 2011 mit einem Rabatt in Höhe von zehn Prozent auf die Jahreskarte. Eingesehen werden kann das komplette Leistungsangebot unter rostock.de/ehrenamtscard

Beantragen kann die Ehrenamts-Card, wer seit mindestens drei Jahren (Jugendliche bis 18 Jahre seit mindestens einem Jahr) freiwillig ehrenamtlich und gemeinwohlorientiert tätig ist und dies auch künftig sein wird. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr in einer gemeinnützigen Organisation mit Sitz in Rostock ausgeübt werden. Die bzw. der Ehrenamtliche darf kein Entgelt oder keine pauschale Aufwandsentschädigung, die über die konkrete Erstattung von Auslagen hinausgeht, erhalten.

Mit der personengebundenen Karte, welche eine Laufzeit von drei Jahren hat, erhalten die ehrenamtlich Tätigen bei Partnern aus den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit sowie öffentlichem Nahverkehr günstige Konditionen oder Gratisleistungen.


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